Flugreisende dürfen nicht gezwungen werden, für Internetbuchungen zusätzlich zu bezahlen. Solange online kein anderes etabliertes Zahlverfahren kostenfrei zur Verfügung steht, sind Gebühren für eine Kreditkartennutzung unzulässig. Das hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Billigflieger Ryanair entschieden (Az.: 23 U 243/08).
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